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OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 128/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 12.06.2003 - 22 U 134/02
Auffahrunfall: Haftung bei Kollision des nachfolgenden Fahrzeugs mit dem …
Dieser hohe Sorgfaltsmaßstab gebietet es, die Betriebsgefahr des Fahrzeuges des Auffahrenden bei einem auf einen unzulässigen Fahrstreifenwechsel zurückzuführenden Verkehrsunfall nicht zu berücksichtigen (so Kammergericht, Urteil vom 12. Dezember 2002, 12 U 162/01;… Hentschel, § 17 StVG, Rn. 16 mit weiteren Nachweisen;… entgegen OLG Naumburg, aaO. mit Verweis auf OLG Karlsruhe, Urt. vom 17.11.1997 - 10 U 128/97 -). - OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99
Anscheinsbeweis gegen den Fahrstreifenwechsler bei Auffahrunfall auf der Autobahn
Ist ein Verschulden des Auffahrenden nicht nachweisbar und trifft den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs an dem Unfall ein Verschulden, weil er beim Überholen gegen die ihm obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten aus § 7 Abs. 5 StVO verstoßen hat, so hat der Auffahrende lediglich unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr den Schaden in Höhe von 20 % zu ersetzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.11.1997 - 10 U 128/97 - ).